Allgemeine Geschäftsbedingungen (DJ- und Eventleistung)
Stand: März 2020
1. Allgemeines
a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Auftraggeber und DJ Bora Silvan abgeschlossen wird. Dies gilt auch für eine unterschriebene Auftragsbestätigung. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Bora Silvan von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
2. Angebot
a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Die auf der Webseite, in Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b) Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot bzw. in jeder E-Mail schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 14 Tage sofern nichts anderes im Angebot vereinbart wurde.
3. Vertragsabschluss
a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, die er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung final abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist Bora Silvan nicht weiter an die in der Bestätigung festgehaltenen Leistungen gebunden. Der gewünschte Termin kann dann weitergegeben werden. Bora Silvan ist verpflichtet vor Weitergabe des Buchungstermin an einen Dritten dem Auftraggeber darüber zu informieren. Die Auftragsbestätigung ist bindend und versteht sich als Vertrag. Eine bestätigte Email der Dienstleistung ist ebenfalls gleichzusetzen mit einer Auftragsbestätigung.
b) Sollte der in der Auftragsbestätigung festgehaltene Veranstaltungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist die unterschriebene Auftragsbestätigung spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
c) Alle Auftragsbestätigungen werden bei Unterzeichnung durch den Kunden, spätestens jedoch mit Ausführung der Leistung, rechtskräftig.
4. Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Bora Silvan ohne Angaben von Gründen schriftlich per Email oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich. Bora Silvan kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen.
Hierbei fallen Stornierungsgebühren an:
- mehr als einem Monat: 0 % der vereinbarten Gage
-weniger als einem Monat: 50 % der vereinbarte Angebotspreis
c) Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag möglich.
d) Veranstaltungen welche aufgrund von behördlichen Maßnahmen nicht stattfinden können, entfällt die Stornogebühren (z.B. pandemische Lage)
e) Sollte es nach der Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatzauftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.
f) Ein Rücktritt seitens DJ ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der Auftragnehmer wird gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen stellen (ausgenommen Tod). Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.Im Falle der Nichterfüllung einer in Abs. f aufgezeigten Bedingungen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 300,00€ an den Auftraggeber.
5. Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in EUR. Durch die Kleinunternehmerregelung weise ich keine Mehrwehrsteuer aus. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist in der festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Bora Silvan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Bora Silvan berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 3% pro Mahnung des Betrags zu erheben.
d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu begleichen.
6. Leistungserfüllung
a) Die Leistungserfüllung durch Bora Silvan als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebene Leistung. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Bora Silvan wie im Vorfeld vereinbart keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Veranstalter spezielles Equipment zu stellen.
b) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Diese kann auf Wunsch auch gegen Aufpreis verlängert werden. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und Sprachbeschallung stattfinden. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs (z.B. beim Empfang der Gäste)
c) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Bora Silvan fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
d) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik in der vereinbarten Location übernimmt Bora Silvan keine Garantie oder Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuell schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch Bora Silvan an eine bereits bestehende Anlage anschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Bora Silvan installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Bora Silvan nicht. Es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).
7. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstigstes Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selber entstehen.
b) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschränke, Heizplatten etc.), angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag gesondert festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von Bora Silvan installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
c) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird Ihnen eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, sodass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.
d) Falls im Vertrag festgehalten, ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit für den DJ zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für die Übernachtung sind vom Kunden zu tragen.
8. Pflichten des Kunden
a) Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Bora Silvan und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Oldenburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.